
Nicht nur Ärzte geraten wegen der Corona-Zeit bis heute mit der Justiz in Konflikt. Auch Patienten waren von Strafverfahren betroffen. Darauf macht jetzt die Initiative „Ärzte mit Gewissen“ aufmerksam. Ein Beispiel ist Ruth Gadé. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt, weil sie am Rande einer Demonstration keine Maske getragen hatte. Der Vorwurf: Sie habe ihren Arzt zur Ausstellung eines falschen Gesundheitszeugnisses angestiftet.
Dabei litt Gadé nachweislich bereits seit 2017 an Asthma. Doch das sei im Verfahren nicht berücksichtigt worden. Die Entscheidung der Staatsanwältin kommentiert sie wörtlich: „Asthma, ausführlich dargelegt durch zahlreiche Belege der Krankenkasse über abgerechnete Arzttermine, spielte für sie offenbar keine Rolle.“ Gadés Verteidiger Tom Lausen erwog damals sogar eine Strafanzeige wegen nicht erfolgter Ermittlungen und der Verfolgung Unschuldiger.
Erst im vergangenen Jahr wurde Ruth Gadé vom Amtsgericht Hamburg freigesprochen, nach drei Jahren Strafverfahren. Mit diesem ersten dokumentierten Fall will die Initiative zeigen, wie hart seit der Corona-Zeit nicht nur gegen Ärzte, sondern auch gegen Patienten vorgegangen wird.
