🔥 Grund zum Feiern? Das steckt hinter der neuen EU-Rückführungsverordnung
18.6.2026, 12:30:24

Es sind Bilder, die sich seit Mittwoch rasend schnell in den sozialen Medien verbreiten: Konservative und Rechte feiern im EU-Parlament, nachdem sie gemeinsam eine Mehrheit für die neue EU-Rückführungsverordnung zustande gebracht haben. Im Plenarsaal ertönen sogar „Send them back!“-Rufe - also: „Schickt sie zurück!“

🗣 Doch bringt diese gefallene Brandmauer tatsächlich eine Wende in der Migrationsfrage? FPÖ-Chef Herbert Kickl schreibt dazu auf X: „Dass im Plenarsaal ‚Send them back!‘ gerufen wurde, zeigt vor allem eines: Der Druck von rechts wirkt. Ein wichtiger Schritt, aber noch lange nicht das Ende des Weges.“

🗣 Die AfD-EU-Abgeordnete Mary Khan, die den Deal mitverhandelt hat, schreibt auf X: „Heute beginnt die Migrationswende in Europa. Die Rückführungsverordnung ist verabschiedet. Die Weichen für die Zukunft sind gestellt: Schnellere Rückführungen illegaler Migranten, Rückführungszentren in Drittstaaten, Sanktionen gegen Staaten, die ihre Bürger nicht zurücknehmen, medizinische Altersfeststellungen und lebenslange Einreiseverbote."

Doch was genau steht in der Verordnung? AUF1 hat sich für Sie eingelesen:

👉🏻 Künftig sollen Rückführungsbescheide EU-weit leichter anerkannt werden. Wer also in einem Mitgliedstaat ausreisepflichtig ist und einfach weiterzieht, soll im nächsten EU-Land kein komplett neues Verfahren mehr bekommen.

👉🏻 Illegal aufhältige Drittstaatsangehörige müssen stärker mitwirken: Identität offenlegen, Dokumente herausgeben, erreichbar bleiben und Termine wahrnehmen. Wer blockiert, muss mit Sanktionen rechnen, etwa Leistungskürzungen, Geldstrafen oder längeren Einreiseverboten.

👉🏻 Auch Abschiebehaft wird ausgeweitet. Sie kann bei Fluchtgefahr, Nicht-Mitwirkung oder Sicherheitsrisiken deutlich länger verhängt werden. Zudem ermöglicht die Verordnung Rückführungszentren in Drittstaaten, ausgenommen für unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern.

👉🏻 Weitere Neuerungen: Altersfeststellungen bei zweifelhaften Minderjährigkeitsangaben sollen möglich sein. Gegen nicht kooperationsbereite Herkunftsstaaten können Druckmittel eingesetzt werden, etwa über Visa-, Handels- oder Entwicklungspolitik. Einreiseverbote können regulär bis zu zehn Jahre dauern, in schweren Fällen länger. Bei Sicherheitsrisiken ist ein unbefristetes Einreiseverbot vorgesehen, sofern es verhältnismäßig ist.


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