
Die Bundesregierung macht ernst mit der Aufrüstung der Reserve. Das Kabinett hat das sogenannte Reservestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Dahinter steckt ein massiver Kurswechsel: Wer einmal Soldat war, soll künftig nicht mehr nur freiwillig zur Reserveübung kommen, sondern verpflichtet werden können.
Bisher galt faktisch die „doppelte Freiwilligkeit“: Reservist und Arbeitgeber mussten zustimmen. Damit soll Schluss sein. Je nach früherer Dienstzeit kann die Bundeswehr Reservisten künftig für drei bis zwölf Wochen pro Jahr heranziehen. Insgesamt sollen bis zu zwölf Monate verpflichtender Reservedienst möglich sein.
Betroffen wären vor allem frühere Zeit- und Berufssoldaten sowie künftige freiwillig Wehrdienstleistende. Alte Grundwehrdienstleistende aus der Zeit vor 2011 und aktuell dienende Freiwillige sollen laut Pistorius nicht darunterfallen.
Brisant: Wer länger als ein Jahr gedient hat, kann nach Angaben des Verteidigungsministeriums künftig sogar zu Verwendungen in EU- und NATO-Staaten sowie auf Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden. Bundestagsmandatierte Auslandseinsätze sollen zwar freiwillig bleiben, doch die Richtung ist klar: Die Reserve wird vom Freiwilligenmodell zum staatlich verfügbaren Personalpool.
Auch für Betriebe hat das Folgen. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter künftig in der Regel freistellen, können zwar Einwände anmelden, entscheiden darf am Ende aber die Bundeswehr. Gerade kleine Firmen könnten damit plötzlich auf Fachkräfte verzichten müssen.
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