
Berliner Freibäder dürfen flächendeckende Ausweiskontrollen und Videoüberwachung im Eingangsbereich durchführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch. Hintergrund der Maßnahmen ist eine Häufung von Gewalttaten in den Bäderbetrieben. Nach Ansicht des Gerichts sei „der erzeugte Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit höher zu gewichten als der niedrigschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte das noch anders gesehen und den Bäderbetrieben die Maßnahmen verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beobachter werten die Überwachung vor allem als Ausdruck staatlichen Versagens: Anstatt das Land vor Gewalttätern sicher zu machen, wird jetzt unter diesem Vorwand auch noch der Ausbau der Totalüberwachung vorangetrieben.
