
Der nächste Akt in der Demokratiesimulation hat begonnen! Jetzt lehnte auch der Kreiswahlausschuss Lüneburg die Kandidatur von Stephan Bothe für das Amt des Landrats mit 6:1 Stimmen endgültig ab. Sowohl die parteilose Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers als auch die Vertreter von SPD, CDU, Grünen, FDP und Linken stimmten gegen Bothe. Bereits zuvor waren in Niedersachsen drei AfD-Kandidaten von den Wahlen ausgeschlossen worden, AUF1 berichtete.
Der Wahlausschuss begründete seine Entscheidung mit den ähnlichen Worten wie bereits bei den anderen Ausschlüssen wie folgt: „Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.“
Wie schon in den anderen Fällen stützte sich die Entscheidung auf eine Stellungnahme des SPD-geführten Innenministeriums.
Bothe, Landtagsabgeordneter und Landesvize der AfD, erklärte: „Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle.“
Die Entscheidung bezeichnete er als ein „Hintertür-Verbot“. Er kündigte an, die Wahl anzufechten und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Besonders brisant: Nach niedersächsischem Recht kann Bothe die Entscheidung in der Regel erst nach der Wahl anfechten. Die Kommunalwahlen finden am 13. September statt.
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