Ruft Karl Lauterbach die nächste Pandemie aus? Jurist warnt vor Alleinherrschaft
10.3.2026 • 43:40 Minuten
Der ehemalige deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach könnte der nächste Chef der Weltgesundheitsorganisation werden – ein Mann, der die Corona-Impfung als „nebenwirkungsfrei" bewarb und später zugab, das selbst nie geglaubt zu haben. Was das für uns bedeuten könnte, darüber sprach Elsa Mittmannsgruber mit dem Rechtsanwalt Dr. Christian Presoly. Er warnt vor einer Alleinherrschaft, gedeckt durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO – aber in ihnen liegt auch eine Chance.
Inhaltsübersicht
0:00
Alleinherrscher WHO: Wenn ein Mann über alle entscheidet
01:54
Lauterbach als WHO-Chef? Das wäre der Worst Case
03:23
Dr. Presoly im Gespräch – ein Jurist schlägt Alarm
04:38
Pandemievertrag vs. IGV – zwei verschiedene Instrumente
06:56
Österreichs Einspruch: Was bedeutet das konkret?
09:21
Warum niemand über die WHO reden will
12:31
Der Generaldirektor: Alleinherrscher ohne Kontrolle
16:27
Funktionale Immunität – WHO-Chef über dem Gesetz
20:36
AUF1-Spendenaufruf
21:04
Nicht bindend? Von wegen! Die Wahrheit über die IGV
25:03
Menschenrechte in Gefahr: Pandemie hebelt Grundrechte aus
29:14
Wer bezahlt die WHO? Follow the Money
35:27
Das Pandemie-Geschäftsmodell: Milliarden durch Notfallzulassungen
39:03
Was Österreich jetzt tun muss
42:41
Schlusswort: Warum dieses Thema totgeschwiegen wird
Der WHO-Generaldirektor kann nach den neuen Vorschriften im Alleingang Pandemien ausrufen, Maßnahmen wie Impfpflichten, Lockdowns und Zwangsquarantäne verhängen – und die Kontrollgremien selbst ernennen. Es gibt kein Gericht und keine unabhängige Instanz, die ihn stoppen könnte. Gleichzeitig wird die WHO zu über 70 Prozent durch zweckgebundene Spenden finanziert – die größten Geldgeber: die Bill & Melinda Gates Foundation und die Impfallianz GAVI. Zusammen spenden sie mehr als die USA.
Dr. Presoly war Teil eines internationalen Anwaltstreffens in Köln, bei dem 44 Juristen aus 11 Ländern die IGV unter die Lupe nahmen. Was sie fanden, schockierte selbst erfahrene Rechtsexperten: verklausulierte Umsetzungspflichten trotz angeblich „nicht-bindender Empfehlungen", der Versuch, Menschenrechte aus den Vorschriften zu streichen, massive Interessenkonflikte bei Pandemie-Ausrufungen – und ein Beschluss, der nach den eigenen WHO-Regeln nie hätte gefasst werden dürfen.
Doch es gibt Hoffnung: Österreich hat fristgerecht Einspruch gegen die IGV-Änderungen eingelegt. Was das bedeutet, welche Länder ebenfalls Widerstand leisten und was Bürger jetzt tun können – all das erfahren Sie in diesem Interview.
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